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Die Arzneimittelherstellung erfordert die Einrichtung von Reinräumen und zugehöriger Reinraumbereiche, in welchen man um die Kontrolle der Konzentration der in der Luft suspendierten Partikel, der Temperatur, Feuchtigkeit und des Raumdruckes bemüht ist.
Der Reinraum ist von einem Einschluss umgeben, d.h. einer physikalischen Barriere mit Wänden, Decken, Türen und Böden zwischen verschiedenen Bereichen (klassifizierte und/oder nicht klassifizierte Bereiche), der eine bestimmte Anzahl von Konzeptionskriterien erfüllen oder ganz bestimmte Leistungen (mechanische Festigkeit, Hygiene, Geometrie, Ergonomie, Brandverhalten, Schalldämmung usw.) einhalten muss.
In der Produktion des Arzneimittelsektors findet man folgende Bereiche:
Man unterscheidet drei Haupttypen von Kontaminationsrisiken: die Kontamination durch Partikelkontaminanten, die Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe und die Kreuzkontamination.
Für alle Tätigkeitsbereiche der Reinräume und zugehörigen Reinraumbereiche ist die internationale Bezugsnorm die Norm NF EN ISO 14644, die von der Norm NF EN ISO 14698 zur Biokontaminationskontrolle ergänzt wird.
Die Norm NF EN ISO 14644 definiert den Reinraum als einen „Raum, in dem die Konzentration der Partikel in der Luft kontrolliert ist und der derart gebaut ist und verwendet wird, dass das Einführen, die Produktion und das Zurückhalten von Partikeln im Inneren des Raums minimiert werden, und in dem andere relevante Parameter, wie zum Beispiel die Temperatur, Feuchtigkeit und der Druck sachgemäß kontrolliert werden".
Die Arzneimittelindustrie arbeitet in Einschlüssen, deren Einschlussklassen in der Hauptsache die Klassen 2 und 3 (L2 und L3 genannt) sind, und verfügt über ihre eigenen Empfehlungen, darunter die „Best Practices der Fertigung" (BPF), die die Sauberkeitsklassen festlegen, die je nach Tätigkeit zu verwirklichen sind, die amerikanischen GMP, FDA, die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA), ....